Die neue Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde und geistert seit Tagen durch die Medien. Diese Verordnung tritt zum 25.05.2018 in Kraft und regelt EU-weit einheitlich die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Das trifft im selben Umfang auch auf Vereine und kleine Verbände zu, was sie vor große, teils unüberwindbare Harausforderungen stellt.
Der vertrauensvolle Umgang z.B. mit Mitgliederdaten ist nicht neu, jedoch gibt es nun wesentlich mehr Dokumentations- und Beweispflichten. Außerdem wurde der Begriff „personenbezogene Daten“ deutlich erweitert und zu guter letzt können Bußgelder wesentlich höher ausfallen.
Der VfR Wiesbaden setzt die neuen Bestimmungen um und wird seine Prozesse regelmäßig evaluieren und verbessern. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Peter Kaun per [email]datenschutz@vfr-wiesbaden.de[/email] wenden. Wir haben unsere Datenschutzbestimmungen auf den Webangeboten des VfR und seiner Abteilungen angepasst. Zum 25.05.2018 gibt es auch einen neuen, optimierten Mitgliedsantrag mit einer umfassenden, aktuellen Datenschutzerklärung.
Was ändert sich für unsere Mitglieder?
Nicht viel. Aber wir müssen uns aus rechtlichen Gründen leider erst einmal von ein paar liebgewonnen Funktionen verabschieden. Dazu gehören u.a. die Namensnennungen bei der Kunstrasen-Patentafel. Sollten Sie persönlich hiervon betroffen sein, können Sie uns via [email]datenschutz@vfr-wiesbaden.de[/email] die Einwilligung zur Veröffentlichung Ihres Namens auf der Patentafel erteilen.
VfR Wiesbaden – Wir für dich, Gemeinschaft erleben.
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