[Update: 09.01.2022, 15:45 Uhr: Anpassungen an Hotspot-Vorgaben. Änderungen sind hervorgehoben]
[Update: 20.02.2022, 18:24 Uhr: Anpassungen an Hotspot-Vorgaben. Änderungen sind hervorgehoben]
COVID-19 Regelungen
Wir fassen die wichtigsten Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb zusammen (Quellen: Sportamt Wiesbaden, HFV und LSBH). Hinweis: Die lokalen Behörden vor Ort (Gesundheitsämter) sind befugt, unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ über die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen.
Zusammenfassung
- Für Spieler*innen gilt keine 2G-Regelung mehr. Es werden keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr benötigt.
- Für Trainer, Betreuer, Schiedsrichter gilt die 3G-Regel
- Für sonstige Personen (Zuschauer*innen, Eltern usw.) auf dem Sportgelände gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
- Toiletten sollten möglichst einzeln und immer mit OP- oder FFP2-Maske und unter den gelten Abstandsregeln betreten werden.
- 2G+ Regel in Innenräumen: Nur Personen, die geimpft oder genesen sind UND einen gültigen Testnachweis (kein Laien-Selbsttest) besitzen, dürfen Umkleiden und Duschen nutzen. Personen mit Booster-Impfung benötigen keinen Testnachweis.
- In Innenräumen muss eine FFP2 Maske getragen werden
- Beim Trainings– und Wettkampfbetrieb sind Zuschauer*innen bis zur Obergrenze von maximal 250 Personen unter der 2G-Regel zulässig.
- Der Freizeit- und Amateursport ist vollumfänglich erlaubt, unabhängig von der teilnehmenden Personenzahl.
- Es gilt das Hygienekonzept des VfR Wiesbaden (siehe hier).
- Die Kontaktdaten aller Besucher*innen müssen nicht mehr erfasst werden.
- Umkleidekabinen, Dusch– und Waschräume sind unter Beachtung der geltenden Hygiene– und Abstandsregeln geöffnet.
- Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Nachweise verantwortlich. Er kann vom Hausrecht Gebrauch machen und darüberhinaus weiterreichendere Maßnahmen verfügen.
Ergänzung Hallentraining
- 2G+ Regel: ALLE Personen auf dem Sportgelände müssen geimpft oder genesen sein UND einen gültigen Testnachweis (kein Laien-Selbsttest) besitzen. Personen mit Booster-Impfung benötigen keinen Testnachweis.
- Ausgenommen von 2G+ sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft sowie Vorschulkinder.
- Studierende oder Auszubildende mit regelmäßigen Testungen an Schulen/Hochschulen, sind ebenfalls von 2G+ ausgenommen und können das Testheft als Nachweis nutzen.
HFV Hygiene-Empfehlungen
- Hygiene-Empfehlungen für Spieler*innen
- Hygiene-Empfehlungen für Schiedsrichter*innen
- Hygiene-Empfehlungen für Trainer*innen
Quellen
- https://www.hfv-online.de/artikel/news/neues-eskalations-und-praeventionskonzept-in-hessen-betrifft-erste-fussballkreise-13067/
- https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
- https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/va-regeln_in_hessen1011.pdf
- Aktuelle Regelungen im Sport („Hotspot“), Sportamt Wiesbaden
Gemeinsam im Kampf gegen Corona
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