Aktuelle Infos zur COVID-19-Situation beim VfR [Update 20.02.]

[Update: 09.01.2022, 15:45 Uhr: Anpassungen an Hotspot-Vorgaben. Änderungen sind hervorgehoben]
[Update: 20.02.2022, 18:24 Uhr: Anpassungen an Hotspot-Vorgaben. Änderungen sind hervorgehoben]

COVID-19 Regelungen

Wir fassen die wichtigsten Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb zusammen (Quellen: Sportamt Wiesbaden, HFV und LSBH). Hinweis: Die lokalen Behörden vor Ort (Gesundheitsämter) sind befugt, unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ über die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen.

Zusammenfassung

  • Für Spieler*innen gilt keine 2G-Regelung mehr. Es werden keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr benötigt.
  • Für Trainer, Betreuer, Schiedsrichter gilt die 3G-Regel
  • Für sonstige Personen (Zuschauer*innen, Eltern usw.) auf dem Sportgelände gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
  • Toiletten sollten möglichst einzeln und immer mit OP- oder FFP2-Maske und unter den gelten Abstandsregeln betreten werden.
  • 2G+ Regel in Innenräumen: Nur Personen, die geimpft oder genesen sind UND einen gültigen Testnachweis (kein Laien-Selbsttest) besitzen, dürfen Umkleiden und Duschen nutzen. Personen mit Booster-Impfung benötigen keinen Testnachweis.
  • In Innenräumen muss eine FFP2 Maske getragen werden
  • Beim Trainings und Wettkampfbetrieb sind Zuschauer*innen bis zur Obergrenze von maximal 250 Personen unter der 2G-Regel zulässig.
  • Der Freizeit- und Amateursport ist vollumfänglich erlaubt, unabhängig von der teilnehmenden Personenzahl.
  • Es gilt das Hygienekonzept des VfR Wiesbaden (siehe hier).
  • Die Kontaktdaten aller Besucher*innen müssen nicht mehr erfasst werden.
  • Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sind unter Beachtung der geltenden Hygiene und Abstandsregeln geöffnet.
  • Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Nachweise verantwortlich. Er kann vom Hausrecht Gebrauch machen und darüberhinaus weiterreichendere Maßnahmen verfügen.

Ergänzung Hallentraining

  • 2G+ Regel: ALLE Personen auf dem Sportgelände müssen geimpft oder genesen sein UND einen gültigen Testnachweis (kein Laien-Selbsttest) besitzen. Personen mit Booster-Impfung benötigen keinen Testnachweis.
  • Ausgenommen von 2G+ sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft sowie Vorschulkinder.
  • Studierende oder Auszubildende mit regelmäßigen Testungen an Schulen/Hochschulen, sind ebenfalls von 2G+ ausgenommen und können das Testheft als Nachweis nutzen.

HFV Hygiene-Empfehlungen

Quellen

 

Gemeinsam im Kampf gegen Corona

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