Aktuelle Infos zur COVID-19-Situation beim VfR [Update]

Achtung: Es gelten neue Regeln: https://fussball.vfr-wiesbaden.de/aktuelle-covid-19-situation/

[Update: 09.09.2021, 14:30: Weitere Ausführungen]
[Update: 30.08.2021, 14:30: Anpassung bei Inzidenz-Regelung von über 100]

Wir freuen uns auf die Saison 2021/22 und hoffen, dass uns das COVID-19 Infektionsgeschehen nicht allzu sehr treffen und beschränken wird und wir alle sicher und gesund durch die Pandemie kommen.

COVID-19 Regelungen

Wir fassen die wichtigsten Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb zusammen (Quellen: HFV und LSBH). Hinweis: Die lokalen Behörden vor Ort (Gesundheitsämter) sind befugt, unter Beachtung des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“ über die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35.

Allgemeines

  • Der Freizeit- und Amateursport ist vollumfänglich erlaubt, unabhängig von der Personenzahl.
  • Es gilt das Hygienekonzept des VfR Wiesbaden (siehe hier).
  • Es werden die Kontaktdaten aller Besucher*innen erfasst (ab einer Personenzahl von 25). Hierfür stehen ein QR-Code für die Luca-App sowie ein Papierbogen am Eingang bereit. Wir bitten alle Besucher*innen die Luca-App zu nutzen um zusätzliche Aufwände zu vermeiden. Es gelten die entsprechenden Datenschutzbedingungen.
  • Der Sportstättenbetreiber ist für die Überwachung der Negativnachweise verantwortlich. Er kann vom Hausrecht Gebrauch machen und darüberhinaus weiterreichendere Maßnahmen verfügen.

Ab einer Inzidenz von 35

  • Für die Nutzung der Innenräume des Vereinsheims (Umkleiden und Toiletten) gilt die 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet; Laien-Selbsttest zu Hause gilt nicht). Ausnahme: einzelne Personen, die z.B. während des Trainingsbetriebs die Toilette aufsuchen müssen. Es gilt AHA-Regel einzuhalten (Quelle LSBH).
  • Der Zugang zu den Umkleideräumen ist für die Heim- und Gastmannschaften bis auf weiteres untersagt.
  • 3-G-Pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen.
  • Max. 1.500 Personen im Freien zugelassen (zzgl. Geimpfte/Genesene).

Ab einer Inzidenz von 50

  • Maskenpflicht in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Max. 500 Personen im Freien zugelassen (zzgl. Geimpfte/Genesene).

Ab einer Inzidenz von 100

  • 3G-Regel für den Zutritt der Sportstätte gilt ohne Ausnahme für Spieler*innen, Offizielle und Zuschauer.
    • Geimpft: Impfnachweis über vollständige Impfung
    • Genesen: Nachweis nicht älter als 6 Monate
    • Getestet: PCR-Test (max. 48h alt)
    • Getestet: Antigentest (Testzentrum, max. 24h alt)
    • Getestet: Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen das Schultestheft vorzeigen können. Es gilt keine zeitliche Beschränkung des negativen Nachweises. 
    • Getestet: Laien-Antigen-Selbsttest unter Aufsicht, z.B. durch Eltern oder Betreuer*innen (max. 24h alt). Hierfür muss das folgende Formblatt verwendet werden: Schnelltestnachweis_VfR_Wiesbaden
  • FFP2-Maskenpflicht in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Max. 200 Personen im Freien zugelassen (zzgl. Geimpfte/Genesene).
  • Gastmannschaften können das Formblatt der HFV verwenden, welches bescheinigt, dass alle Spieler*innen und Offizielle einen der o.g. Nachweise erbringen können. Ein Einzelnachweis ist dann nur noch im Zweifelsfall notwendig und angebracht.

Näheres zur 3G Regel

  • Hier geht es zum Gesetz
  • Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, der die aus der Anlage 1 ersichtlichen Daten enthält; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen

HFV Hygiene-Empfehlungen

Quellen

 

Gemeinsam im Kampf gegen Corona.

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